Ärztin / Arzt - Innere Medizin, Kardiologie, Orthopädie

  • Ärztin / Arzt
  • Innere Medizin
  • Kardiologie
  • Orthopädie
  • Bad Kreuznach
  • Voll-/Teilzeit
  • REHA-1346
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Über uns

Die Drei-Burgen-Klinik ist eine Rehabilitationsklinik mit den Fachabteilungen Kardiologie und Orthopädie. Die Schwerpunkte im Bereich der Kardiologie sind unter anderem die Anschlussrehabilitation nach Herzinfarkt und Bypassoperation sowie die Behandlung des Metabolischen Syndroms. Die Abteilung für Orthopädie bietet bei Veränderungen des Skelettsystems optimale Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. Innovatives Behandlungskonzept ist die Interdisziplinäre Schmerztherapie in der orthopädischen Rehabilitation (ISOR).

Die Drei-Burgen-Klinik im Internet: www.drei-burgen-klinik.de

Unsere Leistungen

Wir bieten die Vorteile eines großen öffentlichen Arbeitgebers, z. B.

  • sichere, moderne und gut strukturierte Arbeitsplätze,
  • kollegiales, wertschätzendes Arbeitsklima mit einer flachen Hierarchie und der Möglichkeit zu selbständiger und verantwortungsvoller Mitarbeit in erfahrenen Teams,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen und planbaren Arbeitszeiten umfassendes Personal- und Organisationsentwicklungskonzept, Führungskräfteeinschätzung, regelmäßige Mitarbeitergespräche, Mitarbeiterbefragungen, QS-Zirkel Mitarbeiterzufriedenheit u.v.a.m.

Außerdem bieten wir

  • leistungsgerechte Bezahlung nach dem TV-TgDRV BT-Reha,
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung durch die VBL,
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen mit finanzieller Unterstützung.

Aus- und Weiterbildung:
Gerne können Sie auch Ihre Aus- und Weiterbildung in der DreiBurgen-Klinik durchführen. Die Ärztliche Direktorin verfügt über eine Weiterbildungsermächtigung gem. § 30 Abs. 2 HeilBG

  • für 18 Monate im Gebiet B 13 „Innere Medizin - stationäre Basis-Weiterbildung im Gebiet“
  • für 12 Monate im Gebiet B 13.5 „Innere Medizin - Facharztkompetenz Innere Medizin und Kardiologie“
  • für 6 Monate im Gebiet C 44 „Sozialmedizin“

Die Chefärztin für Orthopädie/Rheumatologie verfügt über eine Weiterbildungsermächtigung gem. §30 Abs. 2 HeilBG

  • für 6 Monate im Gebiet B 7.5 "Chirurgie - FacharztKompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie, Baustein Orthopädie"
  • für 12 Monate im Gebiet C 34. "Physikalische Therapie und Balneologie"

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz betreibt eine familienbewusste Personalpolitik und ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie". Insbesondere möchten wir daher auch Frauen und Männer ansprechen, die nach einer Familienpause den Wiedereinstieg in den Beruf suchen.

Ihre Voraussetzungen

  • Approbation für die Tätigkeit als Arzt (m/w/d) in Deutschland,
  • Interesse an der Betreuung der Rehabilitanden auf Station,
  • Fähigkeit zur kollegialen Zusammenarbeit in unseren multiprofessionellen Reha-Teams,
  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift, min. C1,
  • körperliche und psychische Eignung für die Teilnahme am Bereitschaftsdienst,
  • idealerweise mit Berufserfahrung bzw. Interesse am Bereich Sozialmedizin, bevorzugt mit Berufserfahrung auf den Gebieten Innere Medizin oder Orthopädie.

Stellenbeschreibung

  • stationsärztliche Versorgung und Betreuung der Rehabilitanden,
  • selbständige Durchführung des täglichen Stationsablaufs (z.B. Aufnahme, Untersuchungen anordnen, Therapieplanung, Befundbesprechung, Visiten, Abschlussuntersuchung, Entlassberichte erstellen),
  • aktive und verantwortliche Gestaltung Ihres Arbeitsumfeldes,
  • Teilnahme am Bereitschaftsdienst (niedrigste Belastungsstufe, Stufe I, laut aktueller Belastungsanalyse).
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Alles Wichtige auf einen Blick

Ihr Ansprechpartner/in für Bewerbungen

Andrea Bergström

+49 6708 82-6113

Anschrift

Drei-Burgen-Klinik
Zum Wacholder 2
55583 Bad Kreuznach

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Ihr Arbeitsplatz

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Informationen zur Gleichstellung

Wir fördern die Gleichbehandlung aller Menschen und sehen daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität entgegen. Bewerbungen von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden nach Maßgabe der für die Auswahl geltenden Regelungen bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation besonders berücksichtigt. Gleiches gilt auch für Frauen in Bereichen, in denen diese im Sine des Landesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind.