
Alles Wichtige auf einen Blick
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Daniel Bach
Personalwesen
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Informationen zur Gleichstellung
Wir fördern die Gleichbehandlung aller Menschen und sehen daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität entgegen. Bewerbungen von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden nach Maßgabe der für die Auswahl geltenden Regelungen bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation besonders berücksichtigt. Gleiches gilt auch für Frauen in Bereichen, in denen diese im Sine des Landesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind.